Odette Rybarczyk über "nichtige Beschlüsse" und "gute Sitten".

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Das Gesetz unterteilt fehlerhafte Beschlüsse danach, ob sie nichtig oder nur anfechtbar sind.

Eindeutig ist: Wenn ein Beschluss gegen Rechtsvorschriften oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist dieser nichtig. Er ist es aber auch dann, wenn er gegen die guten Sitten verstößt. Das ist oft schwierig: Wer bewertet so etwas? Nach der Definition werden "gute Sitten" nach dem Anstandsgefühl eines gerecht Denkenden bewertet, dabei wird ein durchschnittlicher Maßstab angesetzt.

Ein Beispiel: Ein Beschluss, der das Musizieren in der Wohnung vollständig verbietet (Lärmbelästigung), ist nichtig. Dieser verstößt gegen die guten Sitten.

Die Rechtsfolgen: Ein nichtiger Beschluss ist von Anfang an unwirksam!