Ines Michele über „Hausgeld im Dezember“

Das Hausgeld ist monatlich fällig, aber ganz wichtig ist das für den Monat Dezember. Es sollte unbedingt so rechtzeitig gezahlt werden, dass es auch im Dezember auf dem Konto der WEG ankommt. Denn nur so kann es noch in die Abrechnung einbezogen werden. Kommt es erst im Januar an, dann fehlt eine Zahlung.
Eine Verrechnung mit dem Vormonat Dezember kann nicht erfolgen, das hängt damit zusammen, dass die Jahresabrechnung einer WEG eine „Einnahmen- und Ausgabenrechnung“ ist. Das heißt, es kann nur das abgerechnet werden, was im Laufe des Jahres „rein- und rausgeht“, eine Abgrenzung ist nicht möglich. Also: Bitte pünktlich das Hausgeld für den Monat Dezember einzahlen!

