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Teilungserklärung

Geteiltes Leid ist halbes Leid. Geteiltes Haus erst recht. Denn die Teilungserklärung ist ein Rechtsinstrument des deutschen Wohneigentumsgesetzes — und damit eines der wichtigsten Dokumente eines Wohnungseigentümers. Der Grundstückseigentümer hat darin gegenüber dem Grundbuchamt erklärt, dass das Eigentum, sprich Haus und Grund, in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Nicht selten gehen die Bruchstücke in die Zehntausendstel. Das Sondereigentum bestimmt, wie viele Anteile des Gemeinschaftseigentums getragen werden. Meistens gilt das bei den Kosten, die dies verursacht — im laufenden Betrieb sowie bei Reparaturen, sofern kein anderer Verteilerschlüssel vereinbart wurde. Weiter können in der Teilungserklärung bestimmte Verwendungszwecke für die Wohneinheit festgesetzt sein — zum Beispiel, dass eine Vermietung als Ferienwohnung untersagt ist. 
 
Gemeinschaftsflächen können prinzipiell nicht zum Sondereigentum erklärt werden. Deshalb gibt es noch die Möglichkeit eines Sondernutzungsrechtes, zum Beispiel für Gartenflächen oder Kfz-Stellplätze. Denn: Geteilter Parkplatz wäre sonst auch nur ein halber Parkplatz. Und das wäre wohl doppeltes Leid.

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