Wohnung allein zu Haus.

Trotz aller Urlaubsvorfreude sollten Wohnungseigentümer und Mieter auch noch ein paar Gedanken daran verschwenden, was mit ihrer Wohnung in ihrer Abwesenheit passiert. Denn die Obhutspflicht ruht nicht im Urlaub. Als bester Schutz gelten Freunde, Verwandte oder Nachbarn, die sich während der Abwesenheit um die Wohnung oder das Haus kümmern. Sobald der Mieter die Wohnung länger allein lässt, als es üblicherweise im Rahmen des Mietgebrauchs zu erwarten ist, ist er verpflichtet, für eine ausreichende Kontrolle zu sorgen. Nach der Rechtssprechung muss er dem Vermieter bekannt geben, wer während dieser Zeit die Wohnung beaufsichtigt und im Notfall aufschließen kann. Tut er das nicht, kann er unter Umständen zu Schadenersatz verpflichtet werden.

Doch sollte man mit dem Haushüter im Vorfeld klären, wer für Schäden aufkommt, wenn während der Abwesenheit des Hausherrn etwas kaputt geht, rät Elke Weidenbach, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. "Versicherungen sehen es als Gefälligkeitshandlung an, wenn sich jemand um die Wohnung eines Freundes kümmert", sagt Weidenbach. "Wenn dann etwas passiert, zahlt die Haftpflichtversicherung des Haushüters nicht.

Langfinger abschrecken
Eine Wohnung oder ein Haus sollte, um einem Einbruch vorzubeugen, nie unbewohnt erscheinen. Gewisse Vorsichtsmaßnahmen müssen Mieter beachten, damit im Schadensfall ihre Hausratversicherung greift. Denn wer seine Wohnung im Urlaub ungesichert hinterlässt, muss damit rechnen, dass seine Versicherung einen entstandenen Schaden nicht vollständig bezahlt. "Der Versicherungsschutz erlischt nicht, ist aber eingeschränkt, wenn die Assekuranz Fahrlässigkeit nachweisen kann", warnt Katrin Rüter de Escobar, beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zuständig für Schadensversicherungen.

Wie Mieter sich vor Langfingern schützen, erklärt die Polizei im Informationsblatt "Sicherheit im Urlaub": Rollläden nicht vollkommen herunterlassen. Vorhänge nicht ganz zuziehen. Und den Briefkasten regelmäßig leeren lassen. Besonders wichtig: Die Haus- oder Wohnungstüren nicht lediglich ins Schloss ziehen, sondern zweifach verriegeln. "Ansonsten sind das geradezu Einladungen für Einbrecher", sagt Rüter de Escobar. Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen seien allerdings nicht nötig. "Versicherungen machen keine zusätzlichen Auflagen, nur weil man einige Wochen nicht in der Wohnung ist", sagt die Versicherungsexpertin.

Unabhängig davon sollten Urlauber während ihrer Abwesenheit Computer, Fernseher sowie andere elektronische Geräte vom Stromnetz trennen. Damit sinkt die Gefahr für einen Blitzeinschlag. Außerdem empfiehlt es sich, den Hauptwasserhahn abzudrehen, damit "die Wohnung bei der Rückkehr nicht überflutet ist", sagt Weidenbach von der Verbraucherzentrale. Im Winter sollte man so Vorsorge treffen, dass Wasser führende Leitungen nicht einfrieren. Versicherungen machen zwar keinen Unterschied, ob die Mieter bei einem solchen Unfall gerade im Urlaub waren oder nicht. Allerdings sind gerade Wasserschäden besonders verheerend, wenn man sie nicht gleich bemerkt.

Überwintern im Süden
Besondere Bestimmungen beim Versicherungsschutz gelten für diejenigen, die im Ausland überwintern oder eine mehrmonatige Weltreise planen. Wer seine Wohnung oder sein Haus mehr als zwei Monate unbeaufsichtigt lässt, sollte seine Versicherung im Vorfeld darüber informieren. Denn meist gilt der Schutz einer Hausratversicherung lediglich, wenn die Wohnung ständig bewohnt ist. Das ist ab 60 Tagen Abwesenheit nicht mehr der Fall. Eine kurze E-Mail an den Versicherer oder Versicherungsvertreter reicht als Information aber aus. "Dann weiß der Versicherer, dass eine erhöhte Gefahr besteht", sagt Weidenbach. Sie rät, sich von der Assekuranz den Eingang der Nachricht schriftlich bestätigen zu lassen. "Sonst können Urlauber später nicht nachweisen, dass sie sich ordnungsgemäß verhalten haben."

Ob Kurzurlaub oder Weltreise: Wer seine Wohnung sicher weiß, fährt einfach beruhigter in die Ferien.