Der Winter kann kommen.

Sibirische Kälte, geschlossene Schneedecken, Glatteis: Nein, das ist nicht die Beschreibung des vergangenen Winters — der schneereichste seit den 50er Jahren —, sondern die Prognose für die kommenden Monate. Ein weiterer Jahrhundertwinter steht uns bevor, glaubt man den Vorhersagen einiger Meteorologen. Damit diese Wintersaison jedoch nicht so chaotisch wie die vergangene verläuft, hat der Berliner Senat im Spätsommer eine Novelle des Straßenreinigungsgesetzes auf den Weg gebracht. Doch wie so vieles in der Politik, braucht auch dieses Gesetz seine Zeit: Es wird nun in weiten Teilen erst ab November 2011 in Kraft treten.

Grundsätzlich bleibt es in diesem wie auch im nächsten Winter natürlich dabei, dass der Hauseigentümer für rutschsichere Wege zu sorgen hat. Doch gilt auch schon in diesem Jahr, dass Eisbildungen, die nicht durch Streuen beseitigt werden können, geräumt werden müssen.

Ob auf dem Gehweg vor seinem Haus, den Wegen zu den Hauseingängen oder den Mülltonnen und Briefkästen — von 7 Uhr morgens (sonn- und feiertags ab 9 Uhr) bis 8 Uhr abends trägt der Eigentümer die Verantwortung dafür, dass dort niemand zu Schaden kommt. Zählt er nicht zu den Frühaufstehern oder kann aus sonstigen Gründen nicht Schnee schippen, muss er den Dienst Dritten übertragen: In Ihrem Fall sorgt die IHZ dafür, indem sie eine Winterdienstfirma beauftragt. Diese Firma nimmt dann die Winterdienstpflichten wahr und trägt die Verantwortung für die Einhaltung des Gesetzes und die Verkehrssicherungspflicht. Das klingt zunächst recht einfach, kann aber im Schadensfall kompliziert werden.

Rutscht ein Passant auf dem Gehweg vor dem Haus aus, oder beschädigt etwa eine Dachlawine ein Fahrzeug, springt die Versicherung ein — aber nur dann, wenn tatsächlich nicht ordnungsgemäß geräumt wurde, oder wie es so schön im Juristendeutsch heißt, die Verkehrsicherheit nicht gewährleistet war. "Wenn jemand zu Schaden kommt, dann unterstellt der Gesetzgeber sogar, der Besitzer habe den Schaden verschuldet. Der Immobilienbesitzer muss dann beweisen, dass er alle notwendigen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu verhindern. Kann er das nicht, haftet er voll", weiß Thomas Penningh, Bausachverständiger und Vorsitzender des Verbands Privater Bauherren. In diesem Fall zahlt die Versicherung, aber es droht auch ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro durch das Ordnungsamt. War dagegen alles einwandfrei, geht der Beschädigte leer aus.

Was ändert sich im nächsten Jahr?
Ab November 2011 gelten dann die neuen Regeln, demnach die Gehwege an stark und durchschnittlich befahrenen Straßen künftig auf einer Breite von 1,5 statt bisher 1 Meter gestreut werden müssen, und zwar unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls oder bei lang anhaltendem Schneefall in angemessenen Zeiträumen. Selbst wenn diese Pflicht an eine Winterdienstfirma übertragen wurde, muss nach dem neuen Gesetz der Eigentümer die Arbeit dieser Firma kontrollieren. Außerdem ist aber auch die Beseitigung der Eisflächen verpflichtend, es reicht also nicht mehr, einfach Split draufzustreuen und darauf zu warten, dass das Eis wegtaut. Für eisfreie Bushaltestellen und die Wege dorthin müssen ab dem nächsten Jahr aber nicht mehr die Grundstückseigentümer, sondern die Berliner Stadtreinigungsbetriebe (BSR) sorgen.

Trotz mancher Schwäche des über 30 Jahre alten Straßenreinigungsgesetzes sind nicht alle Punkte des neuen unumstritten. Vor allem deswegen, weil die Kosten sicherlich steigen werden, wenn die Gehwege breiter geräumt und notfalls von Eis befreit werden müssen. Doch nun kann erst mal dieser Winter kommen. Ob mit viel oder wenig Schnee — der Winterdienst ist gesichert. Die Verträge für diese Saison sind inzwischen alle unter Dach und Fach.