Zehn Fragen zum „Legionellentest“

  • 1. In den Zeitungen liest man viel über die Prüfpflicht für Vermieter. Ist auch eine Eigentümergemeinschaft verpflichtet, die Untersuchung durchführen zu lassen?
    Der Gesetzgeber hat keine ganz klare Regelung getroffen, wenn es sich um selbst genutzte Eigentumswohnungen handelt. Die IHZ GmbH als Ihre Hausverwaltung empfiehlt aber, die Untersuchung des Trinkwassers zu veranlassen: Die Kosten sind für eine WEG relativ gering, das Risiko durch Legionellen zu erkranken, kann aber für jeden Einzelnen reduziert werden.
  • 2. Muss die Prüfung in der Eigentümerversammlung beschlossen werden?
    Ja, ohne gültigen Beschluss kann die IHZ die Prüfung nicht veranlassen.
  • 3. Welche Immobilien sind am ehesten mit Legionellen kontaminiert?
    Die Bakterien vermehren sich vor allem in lauwarmem Wasser – insofern sind alte Häuser, in denen die Leitungssysteme Stichleitungen und Stränge ohne stärkere Zirkulation aufweisen, besonders gefährdet.
  • 4. Was kostet die Testung - und an wen muss ich mich wenden, um die zu organisieren?
    Die Kosten für die Untersuchung von Wasserproben liegen schätzungsweise bei rund 200 Euro. Informationen geben die Gesundheitsämter. Die IHZ steht ihren Kunden ebenfalls gerne für Fragen zur Verfügung.
  • 5. Muss der Test wirklich jedes Jahr wiederholt werden?
    Ja. Es ist aber wahrscheinlich, dass die Prüfpflicht irgendwann vielleicht auf drei Jahre verlängert wird, wenn mehrmals keine Beanstandungen waren.
  • 6. In unserer WEG sind einige Wohnungen vermietet. Müssen dann nicht eigentlich nur die Eigentümer dieser Wohnungen für die Untersuchung aufkommen?
    Eine Grauzone. Da die Prüfung immer für das ganze Haus gilt und alle Bewohner Nutzen daraus ziehen, empfehlen wir die Kosten als Betriebskosten zu verbuchen und gemäß des Verteilerschlüssels zu teilen.
  • 7. Ich habe meine Eigentumswohnung vermietet. Kann ich die Kosten der jährlichen Prüfung auf den Mieter umlegen?
    Die Mietervereinigungen sehen dafür zurzeit keine rechtliche Grundlage. Es ist aber denkbar, dass diese Kosten irgendwann ähnlich einer Wartungsmaßnahme behandelt werden können.
  • 8. Die Prüfung ist eine Sache. Aber was passiert, wenn das Ergebnis wirklich Legionellen nachweist?
    Dann wird es leider teuer. Es ist relativ aufwendig, ein Wasserleitungssystem, das von den Bakterien befallen ist, wieder in Ordnung zu bringen. In diesem Fall muss sofort das Gesundheitsamt eingeschaltet und ein Fachbetrieb beauftragt werden - schließlich ist Gefahr im Verzug.
  • 9. Kann ich erkranken, wenn ich das Wasser abkoche?
    Nein, die Bakterien sterben bei 55 Grad ab.
  • 10. In unseren Wohnungen sind Durchlauferhitzer. Müssen wir das Wasser auf Legionellen untersuchen lassen?
    Nein. Die Prüfpflicht gilt für Großanlagen, die genauestens definiert sind. Mehr als 400 Liter Speichervolumen und/oder Warmwasserleitungen mit mehr als 3 Liter Inhalt in den Rohrleitungen machen eine Untersuchung auf jeden Fall notwendig.