Wer grün saniert, wird belohnt mit Geld vom Staat.
Wer Haus oder Wohnung sanieren will, braucht vor allem eines: Geld. Vater Staat belohnt diejenigen mit Darlehen und Zuschüssen, die umsichtig und energiesparend bauen oder modernisieren wollen. Neu ist: Aus dem "Energiesparhaus" wird jetzt das "Effizienzhaus".
Die Förderung der KfW orientiert sich nun an den Vorgaben für die neuen Effizienzhäuser nach der ab Herbst geltenden Energiesparverordnung kurz EnEV 2009 genannt.
Bislang wurden Häuser nach festen Verbrauchswerten beurteilt: Ein KfW-60-Haus durfte etwa nur 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr verbrauchen. Künftig dürfen bei neuen Häusern maximal 70 Prozent der Heizenergie heutiger Neubauten nicht überschritten werden. Maßgeblich für die Höhe der KfW-Förderung bei der Sanierung bestehender Gebäude sind drei Klassen von Effizienzhäusern: Kategorie 100 und 70 und 55.
Ein Haus der Kategorie 100 erfüllt etwa die Mindestanforderungen der neuen EnEV 2009. Ein Gebäude der Klasse 70 verbraucht nur 70 Prozent der zugelassenen Energiekonsumption, ein Haus der Kategorie 55 eben nur 55 Prozent. "Je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung", sagt KfW-Vorstand Wolfgang Kroh.
Wird ein Mehrfamilienhaus oder eine Wohnanlage komplett auf den Standard "100" modernisiert, gewährt die KfW pro Wohneinheit einen Kredit von maximal 75.000 Euro zu einem Zinssatz ab zurzeit 1,1 Prozent. Dazu kommt ein Tilgungszuschuss von fünf Prozent die Darlehensnehmer zahlen also nur 95 Prozent zurück. Wird durch die Sanierung der Standard "75" erreicht, liegt der Tilgungszuschuss sogar bei 12,5 Prozent. Bei einem Darlehen über 75.000 Euro müssen entsprechend nur 65.625 Euro zurückgezahlt werden. Hausbesitzer, die die Kosten für die Sanierung selbst aufbringen wollen, können alternativ zum Kredit einen Zuschuss von bis zu 13.125 Euro beantragen. "Die Wahlfreiheit zwischen Kredit und Zuschuss ist ein großer Vorteil gegenüber der bisherigen Regelung", sagt KfW-Sprecherin Eske Ennen.
Waren Fördergelder bislang auf Komplettsanierungen beschränkt, gibt es jetzt auch Zuschüsse oder Kredite, wenn nur Fenster erneuert, Fassaden gedämmt oder Heizkörper ausgetauscht werden. Für die einzelnen Bauteile sind Vorgaben der KfW einzuhalten. Wer etwa seine Nachtspeicherheizung gegen eine moderne Heizungsanlage ersetzt, bekommt von der KfW 200 Euro pro abgebautem Gerät. Grundsätzlich können Zuschüsse direkt beantragt werden entweder über das Internet oder unter der Servicenummer: 01801/33 55 77. Die KfW fördert 5 Prozent der Investitionssumme, die aber mindestens 6.000 Euro und höchstens 50.000 Eurobetragen muss. Bei der Kreditvariante geht der Weg über die Hausbank, die den Antrag auf Förderung nach Prüfung an die KfW weiterleitet. Den zinsverbilligten Kredit gibt es ab 2,47 Prozent. Die Investitionssumme darf dabei aber 75.000 Euro pro Wohneinheit nicht überschreiten.
Ein Tipp der IHZ GmbH für alle Wohnungseigentümer, die eine Förderung in Anspruch nehmen wollen: "Bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus muss auf jeden Fall vorher ein Sachverständiger beauftragt werden, der prüft, ob die geforderten Werte erreicht werden. Erst dann kann die Maßnahme gefördert werden, und der Umbau beginnen", sagt die IHZ-Bautechnikerin Ellen Kemnitz.


