Steuern sparen vor Jahresende.

Mieteinnahmen verschieben
Ab 2010 lassen sich durch das Bürgerentlastungsgesetz deutlich mehr Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge als Sonderausgaben absetzen. Das führt zu einer Steuerentlastung, unabhängig davon ob jemand privat oder gesetzlich versichert ist. Darüber hinaus sinkt auch noch der Einkommensteuertarif ein weiteres Mal. Beide Maßnahmen sollten Anlass dazu geben, Mieteinkünfte tendenziell ins Folgejahr zu verschieben, um die geringere Progression auszunutzen. Im Gegenzug kann es sich lohnen, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen noch ins laufende Jahr vorzuziehen. Dann wirken sich Ausgaben noch stärker unter dem erhöhten Tarif 2009 aus. "Vermieter können beispielsweise anstehende Erhaltungsarbeiten vorziehen" erläutert Steuerberater Volker Schmidt von der Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart: "Maßgebend für die Steuer ist das Zu- und Abflussprinzip, also wann Rechnungen bezahlt und Mieten aufs Konto fließen".

Mit haushaltsnahen Dienstleistungen taktieren
Sofern die Höchstbeträge bei den Vergünstigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen im Jahre 2009 noch nicht ausgeschöpft sind, rettet der rechtzeitige Auftrag an Handwerker oder Gärtner die Steuerermäßigung, wenn die Rechnung bis Silvester bezahlt wird. Sofern die bisherigen Zahlungen schon über dem Höchstbetrag liegen, sollten die weiteren Leistungen erst nach Silvester beglichen werden. Dabei können Bürger in der Steuererklärung 2009 erstmals die deutlich verbesserten Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen:

  • Reguläre Beschäftigung, haushaltsnahe Dienst-, Pflege- und Betreuungsleistungen: 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro pro Jahr.
  • Handwerkerleistungen: 20 % der Kosten ohne Material, höchstens 1.200 Euro.

Zwar müssen Rechnungen und unbare Zahlungsbelege nicht mehr der Steuererklärung 2009 beigelegt werden. Sie müssen aber vorhanden sein, denn das Finanzamt könnte sie anfordern. "Die Ermäßigung kann bereits vorab im Lohnsteuerermäßigungsverfahren 2010 angewendet werden", rät der Experte. Als Freibetrag wird das Vierfache des maßgebenden Steuerabzugsbetrags berücksichtigt.

Eigenheimrente einplanen
Mit Wohn-Riester lässt sich jetzt staatlich gefördert fürs eigene Haus oder die eigene Wohnung sparen. Wer in diesem Jahr noch eine Riester-Police oder einen Bausparvertrag abschließt, bekommt die noch die komplette Förderung für 2009, was sich über die lukrativen Zulagen insbesondere für kinderreiche Familien lohnt. Sie können dabei zwischen zwei Alternativen wählen. Entweder sparen Sie zunächst Geld auf einem Sparvertrag an und erhalten hierfür jährlich die Zulagen. Anschließend können Sie Kauf oder Bau einer selbst genutzten Wohnung mit dem angesparten Vermögen finanzieren. Oder Sie benötigen jetzt schon ein Darlehen, um Eigenheim und Wohnung zu finanzieren oder zur Tilgung eines Kredits für nach 2008 erworbenen Grundbesitz. Dann gibt es die Zulagen für die Tilgungsleistungen auf diesen Kredit. "Die werden genauso behandelt wie Beiträge für einen Riester-Sparvertrag", betont Schmidt.

Geld zurück vom Wasserwerk
Hausbesitzern und Mietern winkt eine Erstattung von zuviel bezahlter Umsatzsteuer, sofern sie ihren häuslichen Wasseranschluss vom örtlichen Energieversorger oder in seinem Auftrag von einem Handwerksbetrieb zwischen Mitte 2000 und 2009 haben installieren, reparieren, verändern oder auswechseln lassen. Denn alle Arbeiten unterliegen rückwirkend nicht mehr mit dem vollen, sondern nur noch dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 %. Dies bringt eine Erstattung für ausgeführte Leistungen.

Hauskredit optimieren
Aufgrund der Abgeltungsteuer kann es sich lohnen, statt der Eigenmittel auf der Bank ein Darlehen für Bau und Kauf einer Wohnung oder größere Reparatur aufzunehmen. Die Schuldzinsen wirken sich mit voller Progression als Werbungskosten aus, während die weiterhin vorhandenen Kapitalerträge nur moderat mit 25 % besteuert werden.

Wohnungsverkauf timen
Steht im Raum, die Eigentumswohnung zu verkaufen, muss die zehnjährige Spekulationsfrist beachtet werden. Ist das Ende des 10-Jahres-Zeitraums in Sichtweite und bereits ein Kaufinteressent gefunden, rettet ein wenig terminliches Verhandlungsgeschick in die Steuerfreiheit. Sofern hingegen ein Verkauf mit Verlust ansteht, sollte dies noch vor Fristablauf erfolgen. Dann lässt sich ein Spekulationsverlust mit anderen positiven privaten Veräußerungsgeschäften verrechnen.

Grundsteuer erstatten lassen
Bei leer stehenden Wohnungen oder ausbleibenden Mieten können Eigentümer im Nachhinein die Grundsteuer senken. Bei verminderten Grundstückserträgen erhalten Betroffene auf Antrag einen rückwirkenden Steuererlass. Der Antrag für 2009 ist bis Ende März 2010 zu stellen; hierfür sind die erforderlichen Unterlagen zu sammeln.

Hausbelege sammeln
Für Mieter und Hausbesitzer bestehen besondere Aufbewahrungspflichten. Wird Handwerker mit Arbeiten rund um Haus, Wohnung oder Garten betraut, muss darauf bestehen, innerhalb von sechs Monaten eine Rechnung zu erhalten. Die muss er dann zwingend zwei Jahre lang aufbewahren. "Kann eine Rechnung später auf Verlangen des Finanzamts nicht mehr vorgelegt werden, droht ein Bußgeld von bis zu 500 Euro", warnt Schmidt.

Prämie kassieren
Bis zum Jahresende können noch für 2009 staatliche Förderungen aus der Wohnungsbauprämie gesichert werden. Hier sollte man auf die optimale Sparsumme achten. Alleinstehende müssen 512 Euro und Verheiratete 1.024 Euro in einen Bausparvertrag eingezahlt haben, um die 8,8 % Prämie zu erhalten. Auch die vermögenswirksamen Leistungen des Arbeitgebers können in einen Bausparvertrag fließen. Für die Prämien gelten allerdings bestimmte Einkommensgrenzen.