Wie sicher ist die Instandhaltungsrücklage?

Grundsätzlich sind alle Geldanlagen bis zu 90%, maximal bis zu EUR 20.000 gesetzlich geschützt. Darüber hinaus gibt es verschiedene Sicherungseinrichtungen, die bei einer Bankenpleite sowohl für die Guthaben von Privatpersonen als auch von Unternehmen, unabhängig von deren Rechtsform die Einlagen über das gesetzliche Maß hinaus schützen. Voraussetzung dafür ist, dass die Rücklagen in Form von Sicht-, Termin- und Spareinlagen oder auf den Namen lautenden Sparbriefen angelegt sind und die betreffende Bank Mitglied in einer dieser zusätzlichen Sicherungseinrichtungen ist.

Die IHZ geht besonders verantwortungsvoll mit den ihr anvertrauten Instandhaltungsrücklagen um. Die Rücklagen werden nur bei im Inland zugelassenen Kreditinstituten angelegt, die der deutschen Bankenaufsicht unterliegen und die Mitglied in einer Sicherungseinrichtung sind, die die angelegten Gelder vollständig absichert.