Die Eigentümerabrechnung ist da.

Doch dafür kann WODIS nichts. Es ist nur die neue Software, mit der die Mitarbeiter der IHZ GmbH die Jahresabrechnungen für die Wohnungseigentümer erstellen. Das neue Programm wurde speziell für die Immobilienwirtschaft entwickelt und vereinfacht die Prozesse der Berechnungen. "Die Abrechnung ist nun für den Wohnungseigentümer übersichtlicher und leicht nachvollziehbar.", sagt Jutta Pommerening, Leiterin der IHZ.

Schon auf den ersten Blick sieht man auf Seite 1 die Zusammenfassung der Einzelabrechnung — und was "unterm Strich" übrig bleibt. Die Auskunft über Kosten und Erträge ist für den Eigentümer gleich zu erkennen. Es folgt die Gesamtübersicht der Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft, der Vermögensbestand der WEG im Abrechnungsjahr sowie die Darstellung der Bankkonten. Die WEG-Abrechnung sowie die Entwicklung der Rücklage oder die Hausgeldzahlungen sind natürlich ebenfalls leicht zu finden. "Ein Vorteil ist auch die noch bessere Darstellung der Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Instandhaltungen, welche der Eigentümer steuerlich geltend machen kann", so Pommerening.

Die Abrechnung ist ein Muss
Doch wozu eigentlich das ganze Papier mit seinen vielen Zahlen? Die Abrechnung muss der Verwalter jedes Jahr erstellen, das ist im WEG-Recht (§28, Abs. 3) so festgelegt. Und sie muss durch Mehrheitsbeschluss von den Wohnungseigentümern genehmigt werden. Vor allem hat sie zwei Funktionen: Erstens dient sie der Kontrolle der Hausverwaltung. Sie muss den Wohnungseigentümern eine gesonderte Einnahmen-Ausgabenrechnung der Gemeinschaft übergeben, die Bankkonten transparent machen und kontrollieren. Zweitens dient die Jahresendabrechnung natürlich dazu, die Gesamtabrechnung eines Hauses gemäß den Eigentumsanteilen korrekt umzulegen — und dafür bedarf es die Einzelabrechnungen. Zahlen, Zahlen, Zahlen — aber alles gut im Überblick, wie auch die Musterabrechnung beweist.

Sie finden hier ein » Musterbeispiel für eine Eigentümerabrechnung (als pdf, 81 kb).