IHZ GmbH weist alle Betriebskosten gesondert auf
Nach einem Urteil vom 16. September 2009 (Az. VIII ZR 340/08) dürfen Vermieter einzelne Sonderposten zu einem Überbegriff zusammenfassen. Die Beiträge für die Sach- und Haftpflichtversicherung können also zum Begriff "Versicherung" summiert werden, ohne dass die Betriebskostenabrechnung dadurch als "unzureichend aufgeschlüsselt" und damit formell unwirksam gilt. Im Regelfall machen die Beiträge zur Haftpflichtversicherung einen weit kleineren Anteil aus als die der Wohngebäudeversicherung (siehe "IHZ Lexikon"), daher dürfen sie integriert werden. Die Richter vereinfachen damit die Betriebskostenabrechnungen bereits ein zweites Mal, schon in einer früheren Entscheidung befanden sie die Zusammenziehung von Frisch- und Abwasser für genug nachvollziehbar. Sollte der Mieter Zweifel an der Gesamtsumme haben, ist er natürlich berechtigt, die Einzelbelege des Vermieters zu überprüfen.
Soweit möchte es die IHZ GmbH aber gar nicht kommen lassen. Sie setzt in all ihren Betriebskostenabrechnungen weiterhin auf eine transparente Auflistung der einzelnen Kosten der Versicherungen wie es die Musterabrechnung im PDF-Format zeigt. Mit Hilfe der Verwaltungssoftware WODIS stellt dies keinen Mehraufwand dar, und für den Wohnungsnutzer bleibt die Aufschlüsselung in Einzelkosten so leichter nachvollziehbar. "Äpfel und Birnen sollte man trennen. So halten wir es also auch bei den Versicherungen", sagt Jutta Pommerening, Leiterin der IHZ GmbH.


